Da es bislang kein Urteil zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten gibt, gilt dies als rechtlich umstritten.
Beim Streaming wird ein Film oder ein Musikstück im Internet übertragen, ohne dass wie beim Download die entsprechende Datei gespeichert wird.
Allerdings werden auch beim Streaming Daten im Arbeitsspeicher abgelegt danach aber wieder automatisch gelöscht.
Der reine Konsum von Streamingdiensten ist nicht rechtswidrig.
Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird.